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   BFH, 29.11.1984 - V R 96/84   

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BFH, 29.11.1984 - V R 96/84 (https://dejure.org/1984,939)
BFH, Entscheidung vom 29.11.1984 - V R 96/84 (https://dejure.org/1984,939)
BFH, Entscheidung vom 29. November 1984 - V R 96/84 (https://dejure.org/1984,939)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1980 § 12 Abs. 2 Nr. 7

  • Wolters Kluwer

    Begünstigung - Vermietung von Videokassetten - Privater Bereich - Nichtöffentlicher Bereich - Ausschluß der öffentlichen Vorführung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Allgemeiner Umsatzsteuersatz für die Vermietung von Videokassetten zur privaten - nichtöffentlichen - Verwendung (keine Umsatzsteuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. b und c UStG 1980)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 142, 319
  • BB 1985, 177
  • BStBl II 1985, 271
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 12.05.1981 - 4 U 15/81

    Video-Film-Kassetten

    Auszug aus BFH, 29.11.1984 - V R 96/84
    Um sicherzustellen, daß diese vertraglichen Verpflichtungen des Videoeinzelhändlers auch Inhalt seiner Vertragsbeziehungen zu den Endverbrauchern werden, sind die Videokassetten mit Aufschriften versehen, die auf diese Beschränkungen hinweisen (v. Hartlieb, a. a. O., Kap. 178 Rdnr. 4 und 5; OLG Hamm, Urteil vom 12. Mai 1981 - 4 U 15/81, NJW 1982, 655; OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 21. Februar 1982 - 6 W 175/81, NJW 1982, 1.653).

    Das OLG Hamm (Urteil vom 12. Mai 1981, a. a. O.), welches entgegen dem OLG Frankfurt/Main (Beschluß vom 21. Februar 1981, a. a. O.) ein solches Verhalten für urheberrechtlich erlaubt hält, sieht in dieser unerlaubten Verwertung der Vervielfältigungsstücke nämlich keine Ausnutzung von urheberrechtlichen Rechtspositionen, sondern eine urheberrechtsfreie Verwertung wegen vorangegangener Erschöpfung des dem Filmhersteller zustehenden Verbreitungsrechts.

  • BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvR 712/68

    Schallplatten

    Auszug aus BFH, 29.11.1984 - V R 96/84
    Das Bundesverfassungsgericht hat dazu bereits im Beschluß vom 5. März 1974 - 1 BvR 712/68 (BVerfGE 36, 321; BStBl II 1974, 267) ausgeführt, daß das Umsatzsteuergesetz ein in sich geschlossenes System der Begünstigung des Kulturschaffens oder der (Massen-) Kommunikationsmittel nicht enthalte.
  • BFH, 19.02.1976 - V R 92/74

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Auftragsproduktion von Filmen

    Auszug aus BFH, 29.11.1984 - V R 96/84
    Bei Vorgängen der Rechtseinräumung nach dem Urheberrecht, die mit der Überlassung von Werk- oder Vervielfältigungsstücken verbunden ist (vgl. oben Abschn. 2c der Entscheidungsgründe), hat der erkennende Senat stets die Auffassung vertreten, daß die Rechtseinräumung wesentlich den Charakter der Leistung bestimmt, da sich hierin der eigentliche wirtschaftliche Wert verkörpert, hinter dem der Eigentumswechsel am Werk- oder Vervielfältigungsstück zurücktritt (vgl. zuletzt Urteil vom 19. Februar 1976 - V R 92/74, BFHE 118, 255, BStBl II 1976, 515 - Filmherstellung in Auftragsproduktion; vgl. ferner Urteil vom 25. November 1976 - V R 71/72, BFHE 120, 568, BStBl II 1977, 270).
  • BFH, 17.05.1984 - V R 118/82

    Einschaltung eines Zwischenmieters beim Mietkauf-Modell ist Gestaltungsmissbrauch

    Auszug aus BFH, 29.11.1984 - V R 96/84
    a) Die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung des Vorgangs der kauf- oder mietweisen Überlassung von Videokassetten durch Videoeinzelhändler zur privaten, d. h. nichtöffentlichen Verwendung hat von dem allgemeinen Grundsatz auszugehen, daß die erbrachte Leistung nach ihrem maßgeblichen wirtschaftlichen Gehalt zu bestimmen ist (vgl. zuletzt Urteil vom 17. Mai 1984 - V R 118/82, BFHE 141, 339, BStBl II 1984, 678, UR 1984, 208; eingangs Abschn. I der Entscheidungsgründe).
  • BFH, 06.10.1983 - V R 74/78

    Lieferung von Bratwürsten - Bratwurststand - Verzehr an Ort und Stelle -

    Auszug aus BFH, 29.11.1984 - V R 96/84
    Wie der Senat im Urteil vom 6. Oktober 1983 - V R 74/78 (BFHE 140, 324, BStBl II 1984, 349) ausgeführt hat, werden bei Endstufenumsätzen die Erwägungen des Gesetzgebers, ob diese Umsätze ermäßigt besteuert werden sollen, wesentlich von der wirtschaftlichen Förderungswürdigkeit und der Art bzw. dem Gegenstand der erbrachten Leistung bestimmt.
  • BFH, 25.11.1976 - V R 71/72

    Die Überlassung von Offsetfilmen zum Druck von Reklamematerial ist eine Lieferung

    Auszug aus BFH, 29.11.1984 - V R 96/84
    Bei Vorgängen der Rechtseinräumung nach dem Urheberrecht, die mit der Überlassung von Werk- oder Vervielfältigungsstücken verbunden ist (vgl. oben Abschn. 2c der Entscheidungsgründe), hat der erkennende Senat stets die Auffassung vertreten, daß die Rechtseinräumung wesentlich den Charakter der Leistung bestimmt, da sich hierin der eigentliche wirtschaftliche Wert verkörpert, hinter dem der Eigentumswechsel am Werk- oder Vervielfältigungsstück zurücktritt (vgl. zuletzt Urteil vom 19. Februar 1976 - V R 92/74, BFHE 118, 255, BStBl II 1976, 515 - Filmherstellung in Auftragsproduktion; vgl. ferner Urteil vom 25. November 1976 - V R 71/72, BFHE 120, 568, BStBl II 1977, 270).
  • OLG Frankfurt, 21.01.1982 - 6 W 175/81

    Raubkassette

    Auszug aus BFH, 29.11.1984 - V R 96/84
    Um sicherzustellen, daß diese vertraglichen Verpflichtungen des Videoeinzelhändlers auch Inhalt seiner Vertragsbeziehungen zu den Endverbrauchern werden, sind die Videokassetten mit Aufschriften versehen, die auf diese Beschränkungen hinweisen (v. Hartlieb, a. a. O., Kap. 178 Rdnr. 4 und 5; OLG Hamm, Urteil vom 12. Mai 1981 - 4 U 15/81, NJW 1982, 655; OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 21. Februar 1982 - 6 W 175/81, NJW 1982, 1.653).
  • BFH, 20.09.1995 - X R 225/93

    1. In echter Auftragsproduktion hergestellte Filme sind immaterielle

    Soweit die Rechtsprechung zur Umsatzsteuer früher die Auffassung vertreten hatte, bei Auftragsproduktionen könnten die Filmkopien wie Waren Gegenstand von Lieferungen sein (BFH-Urteil vom 31. Januar 1957 V 226/55 S, BFHE 64, 317, BStBl III 1957, 119), hat sie hieran für die Zeit nach Einführung des § 94 UrhG 1965 nicht mehr festgehalten und speziell für eine ZDF-Auftragsproduktion ausgesprochen, daß die Übertragung des Eigentums am Filmstreifen gegenüber der Rechtsübertragung in den Hintergrund trete - vergleichbar der Übertragung eines Buchmanuskripts gegenüber der Überlassung eines schriftstellerischen Werks zur Auswertung - (BFH-Urteile in BFHE 118, 255, BStBl II 1976, 515; vom 29. November 1984 V R 96/84, BFHE 142, 319, 321 f.; BStBl II 1985, 271).
  • BFH, 26.01.2006 - V R 70/03

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Umsätzen des Bezahlfernsehens (sog.

    Regelungsgegenstand dieser seit dem UStG 1967 bestehenden Begünstigung ist (auf der Umsatzendstufe) die Filmvorführung in einem Filmtheater; entsprechend ist Zweck der Vorschrift die umsatzsteuerrechtliche Begünstigung der Filmtheater (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. November 1984 V R 96/84, BFHE 142, 319, BStBl II 1985, 271, unter 1. und 3. b).

    Die von der Klägerin zitierten Ausführungen des BFH (in BFHE 142, 319, BStBl II 1985, 271, unter 3. a) beziehen sich auf die "Überlassung zur Vorführung" und nicht die "Filmvorführung".

    c) Aus Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) folgt kein Anspruch auf Gleichstellung des Bezahlfernsehens mit Filmvorführungen, da sich das Betrachten eines Films auf dem heimischen Fernsehgerät in mehrfacher Hinsicht von der Filmvorführung unterscheidet (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 142, 319, BStBl II 1985, 271, unter 3. c, zum Videothekar).

  • FG München, 09.10.2003 - 14 K 5016/00

    Abonnentengebühren für Fernsehsendungen; Umsatzsteuer 1990

    Teilt man die Auffassung des BFH, wonach sich die Auslegung des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. b UStG an der vorgegebenen urheberrechtlichen Rechtslage und dabei insbesondere an § 19 Abs. 4 Satz 1 UrhG zu orientieren hat (vgl. BFH-Urteile vom 29. November 1984 V R 96/84, BStBl. II 1985, 271, vom 18. Juni 1993 V R 19/89, BFH/NV 1994, 587, und vom 7. März 1995 XI R 46/93, BStBl. II 1995, 429), scheidet eine Steuerbegünstigung für die in Rede stehenden klägerischen Umsätze gleichfalls aus.

    Wie der BFH (Urteile vom 6. Oktober 1983 V R 74/78, BStBl II 1984, 349 , und 29. November 1984 V R 96/84 a.a.O.) ausgeführt hat, werden bei Endstufenumsätzen die Erwägungen des Gesetzgebers, ob diese Umsätze ermäßigt besteuert werden sollen, wesentlich von der wirtschaftlichen Förderungswürdigkeit und der Art. bzw. dem Gegenstand der erbrachten Leistung bestimmt.

    Dagegen kann das Betrachten von gesendeten Filmen im Fernsehen im nichtöffentlichen Bereich jederzeit erfolgen (vgl. BFH V R 96/84 a.a.O.).

  • BFH, 18.06.1993 - V R 19/89

    Anwendbarkeit von ermäßigten Steuersätzen für in Filmkabinen erbrachten

    Der Senat knüpft dabei an den Begriff der Filmvorführung in § 19 Abs. 4 Satz 1 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) an (vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. November 1984 V R 96/84, BFHE 142, 319, BStBl II 1985, 271).

    Hierunter fällt auch die bespielte Videokassette (Urteil in BFHE 142, 319, BStBl II 1985, 271; Birkenfeld, Großes Umsatzsteuerhandbuch, IV Rdnr. 92; Husmann in Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, Umsatzsteuergesetz, Kommentar, § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. b Rdnr. 12).

    Entgegen der Auffassung des FA liegt im Streitfall eine umsatzsteuerrechtlich unbeachtliche Selbstvorführung nicht vor; denn die Leistungsempfänger der Klägerin haben keine von ihnen zuvor gekauften oder gemieteten Videokassetten betrachtet (vgl. dazu BFH in BFHE 142, 325, BStBl II 1985, 271).

  • FG Hessen, 04.05.2005 - 6 K 1595/03

    Kein ermäßigter Steuersatz bei der Veräußerung von Lehrfilmen zu Schulungszwecken

    Die Voraussetzungen der Vorschrift des § 12 Absatz 2 Nr. 7 b UStG, durch die die öffentliche Filmvorführung begünstigt werden soll (BFH Urteil vom 29.11.1984 V R 96/84, BStBl II 1985, 271), sind ebenfalls nicht erfüllt.

    Zum einen setzt die Vorschrift des § 12 Absatz 2 Nr. 7 b voraus, dass das Recht eingeräumt wird, das Filmwerk öffentlich wahrnehmbar zu machen (§ 19 Absatz 4 UrhG; BFH Urteil vom 29.11.1984 V R 96/834, BStBl II 1985, 271; Klenk in Sölch/Ringleb, UStG, § 12 Tz. 290; Waza in Offerhaus/Söhn/Lange, UStG, § 12 Tz. 29).

  • BFH, 07.10.1987 - X R 21/80

    Verwehrung der Entscheidung über die Rechtmäßigkeit eines

    Zutreffend hat das FG bei der Beantwortung der Frage, ob die Überlassung der Lehrfilme der Steuerbegünstigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG 1967 in der für das Streitjahr maßgeblichen Fassung unterfällt, darauf abgestellt, ob es sich um die Überlassung von Rechten an Filmen zu deren Auswertung und Vorführung (d. h. um sonstige Leistungen) oder aber um die Lieferung von Filmmaterial handelt (BFH-Urteile vom 7. November 1968 V 46/65, BFHE 94, 416, BStBl II 1969, 211; in BFHE 118, 255, BStBl II 1976, 515, und vom 29. November 1984 V R 96/84, BFHE 142, 319, BStBl II 1985, 271, 272, m. w. N.).

    Die Maßgeblichkeit dieser Fragestellung ergibt sich aus dem Gesetzeszusammenhang und der Entstehungsgeschichte der Vorschrift (Urteil in BFHE 142, 319, BStBl II 1985, 271, und die dortigen Nachweise; vgl. insbesondere auch S. 4 den Bericht des Finanzausschusses zu dieser Vergünstigungsvorschrift - § 12 Abs. 2 Nr. 6 c des Entwurfes -, zu BTDrucks V/1581 und dazu Strickstrock, Deutsches Steuerrecht - DStR - 1968, 631, 632).

  • BFH, 14.06.1985 - V R 11/78

    Filmwerk als immaterielles Wirtschaftsgut

    Die Überlassung des Werk- oder Vervielfältigungsstücks, d.h. des Filmträgers als dem körperlichen Substrat der aufgezeichneten Bild- und Tonfolge, folgt aus dieser Befugnis (vgl. das Urteil des Senats vom 29. November 1984 V R 96/84, BFHE 142, 319, BStBl II 1985, 271).

    Aufgrund derselben Erwägungen hat der erkennende Senat bei Vorgängen der Rechtseinräumung nach dem Urheberrecht, die mit der Überlassung von Werkoder Vervielfältigungsstücken verbunden ist, in der Rechtseinräumung den wesentlichen Charakter der Leistung gesehen, weil sich darin der eigentliche wirtschaftliche Wert verkörpert, hinter dem der Eigentumswechsel am Werk- oder Vervielfältigungsstück zurücktritt (Urteile vom 19. Februar 1976 V R 92/74, BFHE 118, 255, BStBl II 1976, 515 - Filmherstellung in Auftragsproduktion - vom 25. November 1976 V R 71/72, BFHE 120, 568, BStBl II 1977, 270 - Überlassung von Offsetfilmen zum Druck von Reklamematerial - und BFHE 142, 319, BStBl II 1985, 271 - Vermietung von Videocassetten -).

  • BFH, 07.03.1995 - XI R 46/93

    Getränkeverkauf an Besucher eines sog. "Verzehrkinos" ist keine unselbständige

    Unter Filmvorführung ist neben dem technischen Vorgang die Darbietung des Films gegenüber dem Publikum zu verstehen (vgl. BFH-Urteil vom 29. November 1984 V R 96/84, BFHE 142, 319, BStBl II 1985, 271).
  • BFH, 12.05.2005 - V B 119/04

    Grundsätzliche Bedeutung

    a) Soweit die Klägerin aus den BFH-Urteilen vom 29. November 1984 V R 96/84 (BFHE 142, 319, BStBl II 1985, 271) und vom 19. Februar 1976 V R 92/74 (BFHE 118, 255, BStBl II 1976, 515) überhaupt Rechtssätze des BFH herausgearbeitet hat, liegt eine Abweichung der Vorentscheidung von diesen Urteilen, das heißt eine Nichtübereinstimmung im Rechtsgrundsätzlichen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 16. April 2002 X B 140/01, BFH/NV 2002, 1046, und vom 19. Februar 2002 IX B 130/01, BFH/NV 2002, 802), nicht vor.
  • BGH, 17.05.2001 - IX ZR 20/99

    Steuerberatung-Haftung

    Für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung einer Leistung ist allein die wirtschaftliche Betrachtung eines Umsatzes maßgeblich (BFH BStBl. II 1985, 271, 274), so daß Mängel des zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts insoweit unerheblich sind (§§ 40, 41 AO).
  • BFH, 01.08.1986 - V B 79/84

    Bestehen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen

  • FG Baden-Württemberg, 17.07.1996 - 13 K 174/92
  • BFH, 25.02.1987 - V B 56/84

    Aufhebung eines Beschlusses bezüglich der Umsatzsteuerfestsetzungen -

  • BFH, 29.01.1991 - V B 154/89

    Kürzungsanspruch bei Überlassung hergestellter Videocassetten an Videogroßhändler

  • BFH, 13.12.1984 - V B 78/84
  • BFH, 29.11.1984 - V B 8/84
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